1. Buchung / Vertragsabschluss Mit Ihrer Buchung gehen Sie mit dem Reiseanbieter einen Vertrag ein. Dieser kommt, mit der Entgegennahme Ihrer mündlichen, telefonischen oder schriftlichen Buchung zustande. Der Schriftform entsprechen auch Fax- und E-Mail bzw. Übermittlungen per Buchungsformular. Die folgenden Bestimmungen sind ein integrierter Bestandteil dieses Vertrags. Für Reisearrangements, welche wir Ihnen lediglich vermitteln, gelten die Reisebedingungen des entsprechenden Veranstalters. | | |
2. Bestätigung / Rechnung / Zahlung Nach dem Eingang Ihrer Buchung erhalten Sie vom Reiseanbieter eine Bestätigung / Rechnung zugesandt. Sie verpflichten sich die Zahlung gemäss den angegebenen Konditionen zu regeln. Bei kurzfristigen Buchungen ab dem 30. Tag vor Abreise- bzw. Durchführungstermin ist die Zahlung des Gesamtbetrages sofort fällig. | | | 3. Reiseunterlagen Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach Zahlungseingang oder gegen den entsprechenden Zahlungsbeleg zugesandt. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Unterlagen am Flughafen hinterlegt, sofern wir Ihren Zahlungsbeleg erhalten haben. | | |
4. Reisegarantie Gemäss Art. 18 des Bundesgesetzes über Pauschalreisen ist für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseanbieters die Erstattung bezahlter Beträge und/oder die Rückreise des Konsumenten sichergestellt. |
| | 5. Preise und Leistungen Preisänderungen, Programmänderungen, Verfügbarkeit, Irrtümer und Druckfehler bleiben für die Onlineangebote ausdrücklich vorbehalten. Die Bestätigung des Reiseanbieters führt dessen Leistungen im Einzelnen und den dafür zu entrichtenden Gesamtpreis auf. Nicht aufgeführte Einzelleistungen, die der Kunde beim Vertragsabschluss oder während der Reise verlangt, sind zusätzlich zu begleichen. Der Preis wird auf das Abreisedatum hin kalkuliert. Preiserhöhungen bleiben vorbehalten für den Fall, dass dem Veranstalter erhebliche Mehrkosten entstehen durch von ihm nicht beeinflussbare Änderungen der Kalkulationsgrundlage (z.B. Treibstoffzuschläge, neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Abgaben und Wechselkursänderungen zum Nachteil des Veranstalters). Preisänderungen berechnet der Veranstalter aufgrund der effektiven Mehrkosten. Er gibt dem Kunden eine Erhöhung des vertraglich festgelegten Preises baldmöglichst, bei einem Pauschalreisevertrag mindestens drei Wochen vor dem Abreisetermin, bekannt. | |
| 6. Einreisevorschriften Der Kunde ist für die Einhaltung der in den bereisten Ländern geltenden Pass-, Visa- und Impfvorschriften verantwortlich. Kann der Kunde wegen Nichtbeachtung solcher Vorschriften die Reise nicht antreten oder muss er sie vorzeitig abbrechen, ist der Veranstalter von jeglicher Haftung befreit und nicht verpflichtet, Zahlungen des Kunden rückzuerstatten. | |
| 7. Annullation oder Umbuchung Umbuchungen, die mehr als 32 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum gewünscht sind, bearbeiten wir nach Möglichkeit und gegen die anfallenden Kosten. Ab 31 Tage vor Abreise gilt eine Umbuchung als Annullation und es werden, neben Bearbeitungsspesen, Annullationskosten verrechnet. Diese sind abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts und betragen 15% bis 85% des Arrangementpreises. Ab Reiseantritt oder bei Nichterscheinen am Flughafen müssen wir 100% des Arrangementpreises verrechnen. Beim Rücktritt von Sonderaktionen und Last Minute-Buchungen werden ab Buchung 100% des Arrangementpreises in Rechnung gestellt. | |
| 8. Versicherungen Die obligatorische Annullationsversicherung gilt bis zur Abreise und deckt das Annullierungsrisiko in Härtefällen. Für die Abklärung und Abrechnung mit der Versicherung benötigen wir einen entsprechenden schriftlichen Beleg, z.B. Arztzeugnis per eingeschriebenem Brief. Für unvorhergesehene Zwischenfälle während der Reise empfehlen wir eine zusätzliche Versicherung für die vorzeitige Rückreise und/oder Ersatzferien. Eine Gepäckversicherung ist ebenfalls empfehlenswert. | |
| 9. Haftung Der Reiseveranstalter haftet für die gehörige Erfüllung des Reisearrangements, sowie für Personen- und Sachschaden, die auf das schuldhafte Verhalten des Reiseveranstalters zurück zu führen sind. Die Höhe der Vergütung für den Ausfall vereinbarter Leistungen und für Sachschaden, die von Ihrer Versicherung nicht übernommen werden, begrenzt sich auf das Doppelte des Reisepreises. Grundsätzlich wird keine Haftung übernommen für Drittleistungen, die nicht beim Reiseveranstalter gebucht worden sind, für Programmänderungen infolge höherer Gewalt und für Flugverspätungen. Für Haftungsfälle, die im Zusammenhang mit Transportunternehmen eintreten, gelten die entsprechenden internationalen Abkommen oder es werden die nationalen Gesetze angewendet. | |
| 10. Beanstandungen Der Kunde muss jeden Mangel, für den der Veranstalter verantwortlich sein könnte, unverzüglich der Reiseleitung oder dem Veranstalter gegenüber beanstanden. Dieser verpflichtet sich, Mängel, für die er verantwortlich ist, baldmöglichst zu beheben. In jedem Fall sind Beanstandungen innert zwei Wochen nach Beendigung der Reise geltend zu machen. Bei späteren Beanstandungen sind Ansprüche gegenüber dem Veranstalter ausgeschlossen. | |
| 11. Programmänderungen Der Veranstalter behält sich vor, Reiseprogramme oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Der Veranstalter behält sich auch vor, Reisen aus Gründen, die ausserhalb seiner Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen oder vorzeitig abzubrechen, besonders bei höherer Gewalt, kriegerischen Ereignissen, Unruhen, Streiks usw.. | | | 12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Ombudsmann Bei Auseinandersetzungen zwischen Kunden und dem Veranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Veranstalters. Für den Fall von Differenzen empfiehlt der Veranstalter dem Kunden, vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebrache, Postfach, 8038 Zürich, um Vermittlung zu ersuchen. Der Ombudsmann ist fachkundig und bestrebt, eine faire Lösung zu erzielen. | |